Technischer Fachwirt IHK - Berufsbegleitend - Hybrid - m/w/d
Bachelor-Niveau (DQR 6)

Fachwirte

Geprüfte Technische Fachwirte IHK wirken als Bindeglied an der Schnittstelle zwischen dem kaufmännischen und dem technischen Unternehmensbereich. Sie werden befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung gehören zu den Herausforderungen, die den Berufsalltag von Technischen Fachwirten prägen. Als Führungskräfte haben sie die Chance, den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten. Der Lehrgang im hybrider Modell kombiniert die Vorteile des Präsenz- und Onlineunterrichts. Die Teilnehmer können täglich entscheiden, ob Sie am Unterricht von zu Hause aus teilnehmen wollen oder ob Sie mit Ihren Klassenkameraden und dem Dozenten in der IHK-Akademie lernen möchten.

Techniker, Technische Meister, Industriemeister, Technische Fachwirte oder Ingenieure.

- Erfolgsorientierte Gestaltung betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts-, und Terminaspekten
- Zielgerichtete Umsetzung von Projekten unter technisch-wirtschaftlich Gesichtspunkten
- Koordination der technisch-wirtschaftlich Prozessschnittstellen
- Strukturierte Führung von Prozessbeteiligten und Mitarbeitern

1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess

Aspekte der allg. Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Unterscheiden der Koordinierungsmechanismen
- Darstellen des volkswirtschaftlichen Kreislaufs
- Beschreiben der Marktformen und Preisbildungen sowie Berücksichtigung des Verbraucherverhaltens
- Berücksichtigen der Konjunktur- und Wirtschaftspolitik
- Berücksichtigen der Bestimmungsfaktoren für Standort- und Rechtsformwahl jeweils unter Einbeziehung von Globalisierungsaspekten

Rechnungswesen
- Berücksichtigen der Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens
- Interpretieren von Jahresabschlüssen
- Analysieren der betrieblichen Leistungserstellung unter Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung
- Anwenden von Kostenrechnungssystemen
- Berücksichtigen von unternehmensbezogenen Steuern bei betrieblichen Entscheidungen

Finanzierung und Investition
- Analysieren finanzwirtschaftlicher Prozesse unter zusätzlicher Berücksichtigung des Zeitelements
- Durchführen von Nutzwertrechnungen
- Vorbereiten und Durchführen von Investitionsrechnungen einschließlich der Berechnung kritischer Werte
- Beurteilen von Finanzierungsformen und Erstellen von Finanzplänen

Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
- Beurteilen von Marktgegebenheiten sowie der Positionierung des Unternehmens im Markt und Beherrschen der Marketinginstrumente
- Beurteilen des Produktlebenszyklus, Mitwirken bei der Produktplanung unter Berücksichtigung des gewerblichen Rechtsschutzes
- Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten im Ein- und Verkauf sowie der Lieferklauseln des internationalen Warenverkehrs
- Beherrschen der unterschiedlichen Materialfluss- und Lagersysteme und Logistikkonzepte
- Beurteilen von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen
- Beurteilen des Einsatzes der Produktionsfaktoren, der Produktion und der Organisationstypen der Fertigung

2. Management und Führung
Organisation und Unternehmensführung
- Planungskonzepte
- Organisationsentwicklung
- Projektmanagement und persönliche Planungstechniken
- Integrative Managementsysteme
- Moderations- und Präsentationstechniken

Personalmanagement
- Personalplanung und -beschaffung
- Personalentwicklung und -beurteilung
- Personalentlohnung
- Personalführung einschließlich Techniken der Mitarbeiterführung
- Arbeits- und Sozialrecht
- Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer

Informations- und Kommunikationstechniken
- Datensicherung, Datenschutz und Datenschutzrecht
- Auswahl von IT-Systemen und Einführung von Anwendersoftware
- Übergreifende IT-Systeme
- Kommunikationsnetze und -systeme

3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
- Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung erst drei bis vier Monate nach Praxisstudiengangsende stattfindet. Die Projektarbeit und das projektbezogene Fachgespräch können erst dann begonnen werden, wenn in den Prüfungsteilen "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" und "Management und Führung" mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Für den Fall, dass Präsenztermine aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden können,
werden diese als Onlinetermine weitergeführt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass für diesen Fall die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis
nachweist.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Technischer Betriebswirt oder Geprüfte Technische Betriebswirtin“.

Die englischsprachige Übersetzung lautet Master Professional of Technical Management (CCI). Diese Zeugnisübersetzung erleichtert die Vergleichbarkeit deutscher Abschlüsse im Ausland, verleiht aber keinen neuen bzw. zusätzlichen Titel.

Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.

Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei unseren Weiterbildungsberater/-innen.

Vollzeit

Regensburg

2423102001

30.09.2024 - 14.02.2025

Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 14:45 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 12:45 Uhr

Weiden

2533104001

02.06.2025 - 10.10.2025

Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr


ca. 560 Unterrichtsstunden

4450,00 €

(zzgl. Prüfungsgebühr, Lernmittelgebühr)

Nr. 23231MA011

icon_arrow line Termin wählen

icon_arrow lineTermin wählen Infomaterial anfordern

Die nächsten Termine

Regensburg

30.09.2024 - 14.02.2025, 08:00 - 15:30 Uhr,
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 14:45 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 12:45 Uhr

Weiden

02.06.2025 - 10.10.2025, 08:00 - 15:30 Uhr,
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Alle Termine anzeigen